
Covid 19 Aktuell
Ab dem 30.April 2022 sind in Bayern alle bis dahin im Gastgewerbe geltenden coronabedingten Maßnahmen entfallen.
Die Landesregierung hat keine „Hot-Spot-Regelungen“ getroffen.
Grundsätzlich
Es sind alle Beschränkungen, wie der Zugang nach der 3G-Regel, für Restaurants, Cafés etc. entfallen. Die bisherige Maskenpflicht in Innenräumen wurde ebenfalls aufgehoben.
Empfehlung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis (insb. Wahrung des Mindestabstands, in Innenräumen Tragen medizinischer Gesichtsmasken, freiwillige Hygienekonzepte)
Eine Übersicht der aktuellen Regelungen steht hier als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.